Unterrichts- und Ausbildungsinhalte
Egal, ob Sie eine Erstausbildung oder eine Auffrischung benötigen, bei uns erlernen Sie alle notwendigen Schritte, um effektiv Brände zu bekämpfen. Die Dauer des Kurses beträgt dabei, von der DGUV vorgeschrieben, etwa 3-4 Stunden.
Unsere umfangreiche Brandschutzhelferausbildung bietet Ihnen das Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Ernstfall angemessen zu reagieren.
Da immer auch eine Begehung der eigenen Arbeits- bzw. Betriebsstätte im Rahmen der Schulung zielführend ist, erfolgen die Schulungen ausschließlich in Ihren Räumlichkeiten.
Ob es gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie einfach die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Sachwerte gewährleisten möchten – der Brandschutz ist von entscheidender Bedeutung. Warten Sie also nicht länger und buchen Sie noch heute Ihren Brandschutzhelferkurs!
Inhalte
- Aufgaben, rechtliche Grundlagen und Pflichten des Brandschutzhelfers
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen/Brandbeispiele
- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
- Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
- Löschen von brennenden Personen mit den empfohlenen Löschmitteln
- Praktische Feuerlöschübungen
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich